Seegras

Seegras bezeichnet eine funktionelle Gruppe von Blütenpflanzen mit Blättern, Spross und Wurzel, die in flachen Küstengewässern wachsen und dabei regelmäßig oder ständig mit Wasser bedeckt sind. Von weltweit über 50 Arten, die im weitesten Sinne zu den Seegräsern zählen, kommen in den Übergangsgewässern zwei Arten der Gattung Zostera aus der Familie der Potamogetonaceae vor: das kleinere und schmalblättrige meist mehrjährige Kleine Seegras (Zostera noltii) und das Echte oder Große Seegras (Zostera marina) vor, dessen Blätter bis zu 2 m lang werden können.

Seegräser bilden auf geschützten Flächen im oberen Gezeitenbereich des Wattenmeers mehr oder weniger dichte Seegraswiesen aus, mit mehr als 1000 Sprosse auf einem Quadratmeter.

Seegraswiesen filtern Trübstoffe und Schadstoffe aus dem Wasser. Sie geben Sauerstoff in das Wasser ab und belüften über die Wurzeln den Meeresboden. Seegraswiesen sind Anzeiger für die Wasserqualität nach der EU-Wasserrahmenrichtline.

Seegräser indizieren:

  • Eutrophierung
  • verstärkte Hydrodynamik
  • verstärkte mechanische Belastung (Fischerei)
  • Trübung
  • Klimawandel (Erwärmung)
  • Stoffliche Belastungen

Zur Bewertung der eulitoralen Seegraswiesen steht das Verfahren SG „Assessment tool for intertidal seagrass in coastal and transitional waters - Bewertungsinstrument für intertidales Seegras in Küsten- und Übergangsgewässern“ (Kolbe 2007, 2006) zur Verfügung.

Dieses Verfahren ist zwar interkalibriert, in der Oberflächengewässerverordnung (2016) aber nicht aufgeführt. Daher steht die Beschreibung dieses Verfahrens in www.gewaesser-bewertung.de noch aus. Bis dahin können weitergehende Informationen dem RaKon-Arbeitspapier III: Untersuchungsverfahren für biologische Qualitätskomponenten entnommen werden bzw. den Quellen unter „Weiterführende Literatur“.


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