Probenahme und Aufbereitung

Die Probenahme und Aufbereitung gemäß BALCOSIS folgt den Arbeitsschritten: Planung der Probenahme, Freilandarbeit, Aufbereitung der Proben im Labor und Aufbereitung der erhobenen Daten. Je nach Gewässer(typ) oder Zustand des Gewässers kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz, bzw. können diese gewählt werden (z. B. Taucharbeit oder schiffsgestützte Unterwasservideotechnik).

Planung der Probenahme (Vorarbeiten)

  • Festlegung des Stationsschemas
  • Räumliche Durchführung
  • Zeitliche Durchführung

Freilandarbeiten

  • Tiefengrenzenbestimmung (mittels Tauch- oder Videokartierung)
  • Erhebung von Bedeckungswerten und Biomasseproben (durch Taucharbeiten)

Aufarbeitung der Proben/Videoaufnahmen

  • Analyse der Tiefengrenzen
  • Bestimmung des Artenspektrums
  • Analyse der Biomasse

Aufbereitung der erhobenen Daten

  • Berechnung substratspezifischer Bedeckungen für Tiefendaten
  • Pegelkorrektur der Tiefendaten
  • Erstellung von Taxalisten mit Bedeckungs- und Biomassewerten

Planung der Probenahme (Vorarbeiten)

Festlegung des Probenahmeschemas

Die jeweiligen Küstengewässertypen sind in „bedeutende einheitliche Abschnitte“, die sogenannten Wasserkörper, unterteilt. Dabei wird zwischen natürlichen, erheblich veränderten oder künstlichen Wasserkörpern unterschieden. Die Bewertung der Küstengewässer muss separat für jeden dieser Wasserkörper durchgeführt werden.

Für die Ausbildung von Vegetationsbeständen ist eine Kombination verschiedener abiotischer Faktoren (ausreichend Lichtzufuhr, geeignete Substrat- und Strömungsverhältnisse) erforderlich. Entsprechend sind Vegetationsbestände auf definierte Örtlichkeiten beschränkt, treten stark fleckenhaft verteilt auf und können so nicht überall im Wasserkörper beprobt werden.

Großalgen und Angiospermen sind in insgesamt 15 Wasserkörpern mit dem BALCOSIS-Verfahren zu bewerten. Für jeden dieser Wasserkörper wurden Stationen festgelegt, an denen die Untersuchungen zum ökologischen Zustand durchgeführt werden sollen. Für eine vergleichbare und abgesicherte Bewertung wurde im Minimum einer Dauerstation pro Biotoptyp/Vegetationsform und Wasserkörper festgelegt.

Für sehr große Wasserkörper bzw. Wasserkörper, die eine starke geographische Variabilität der Bewertungsparameter zeigen, wurden Zusatzstationen bestimmt, die nach Bedarf ebenfalls beprobt werden können. Die jeweiligen Koordinaten der Dauer- und Zusatzstationen sind bei den zuständigen Landesämtern hinterlegt (Abb. 1).

Abb. 1: Übersicht der zu beprobenden Wasserkörper und die Lage der Dauer- und Zusatzstationen.

Räumliche Durchführung

Die ausgewählten Dauer- und Zusatzstationen repräsentieren typische Vorkommen der jeweiligen Vegetationsbiotope in den jeweiligen Wasserkörpern. Die Beprobung sollte möglichst in den zentralen, gut ausgeprägten Teilen der Vegetationsbestände stattfinden und Randbereiche, in denen die Vegetation bereits ausdünnt, sollten vermieden werden. Jeder Biotoptyp kommt innerhalb eines größeren vertikalen Siedlungsbereiches vor, jedoch bedingen Licht und Substratverhältnisse nur innerhalb eines eingeschränkten Bereiches ideale Wachstums- und Ausprägungsbedingungen, so dass für jeden Biotoptyp Tiefenzonen für die Beprobung spezifiziert wurden (Tab. 1).

Tab. 1: Zu beprobender Tiefenbereich der verschiedenen Biotoptypen.

Biotoptyp

Zu beprobender Tiefenbereich

Seegras

2 – 4 m, in einem Bereich, in dem mindestens 75 % Weichboden vorhanden ist

Brauntang (Fucus)

1 – 3 m, in einem Bereich, in dem mindestens 25 % Hartboden vorhanden ist

Rotalgen

5 – 8 m, in einem Bereich, in dem mindestens 25 % Hartboden vorhanden ist, wobei der Hartboden aus Blöcken und größeren Steinen bestehen sollte

Zeitliche Durchführung

Für ein operatives Monitoring ist eine einmalige Probenahme pro Wasserkörper und Jahr als Minimalanforderung ausreichend. Die Probenahme sollte im Hauptvegetationszeitraum zwischen Anfang Juli und Ende August durchgeführt werden. Eine Ausdehnung dieses Zeitraumes in den Juni und September ist vertretbar, vor allem wenn dadurch klimatische Besonderheiten wie ein warmes, sonnenreiches Frühjahr mit entsprechend früherem Start und umgekehrt Eiswinter mit entsprechend späterem Start berücksichtigt werden können. Stationen innerhalb eines Wasserkörpers bzw. benachbarte Wasserkörper sollten, wenn möglich, immer in einem nah beieinander liegenden Zeitfenster beprobt werden.

Freilandarbeiten

Die Probenahme orientiert sich an den geltenden internationalen und nationalen Richtlinien und besteht überwiegend aus Taucharbeiten in Kombination mit dem Einsatz von Unterwasservideotechnik. Die Beprobungen müssen von geprüften und geschulten Forschungstauchern und -taucherinnen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft durchgeführt werden, um alle sicherheits- und versicherungstechnischen Aspekte abzudecken, aber auch die fachlich gesicherte Ansprache der Biotope zu gewährleisten. Die spezifischen Probenahmetechniken für Makrophytenuntersuchungen und -beprobungen sind in einer Standardarbeitsanweisung (SOP) des Umweltbundesamtes (BLMP 2009) festgeschrieben, die alle erforderlichen Geräte und Materialien auflistet und alle Arbeitsschritte detailliert beschreibt.

Die jeweils zu erfassenden bzw. zu beprobenden Parameter unterscheiden sich je nach Biotoptyp und Bewertungsparameter zum Teil erheblich und werden deshalb nachfolgend aufgeteilt nach Parameter kurz beschrieben. Auf detaillierte Beschreibungen oder Auflisten von Geräten und Materialien wird jedoch auf die SOP verwiesen.

Tiefengrenzenbestimmung (mittels Tauch- oder Videokartierung)

Die Tiefengrenzen von Seegras und Brauntang (Fucus) können sowohl durch Video- als auch Tauchkartierung bestimmt werden. Pro Wasserkörper sind insgesamt fünf Transekte über die Verbreitungsgrenze des dichten Bestandes hinweg zu beproben. In der Regel werden alle fünf Transekte an einem Untersuchungsort (Dauerstation) erfasst. In Wasserkörpern mit mehreren geeigneten Stationen können diese fünf Transekte aber auch auf diese verschiedenen Stationen aufgeteilt werden.

Mindestens ein Transekt muss immer den Bereich vom flachsten Vorkommen von Zostera bzw. Fucus bis in sieben Meter Wassertiefe abdecken. Werden mehrere Stationen angefahren, muss dieser Tiefenbereich mindestens einmal pro Station erfasst werden. Dies gewährleistet, dass auch bei lückenhaft vorkommenden Beständen der Bereich bis zum guten ökologischen Zustand (Klassengrenze 7,0 m) durch mindestens ein Transekt vollständig abgedeckt wird. Für die übrigen vier Transekte ist es ausreichend den Tiefenbereich um die aktuell vorhandene Tiefengrenze des dichten Bestandes zu kartieren und zwar mindestens jeweils ca. 50 – 100 m beiderseits der Dichtegrenze. Als dichter Bestand wird eine Vegetationsbedeckung von mindestens 10 % definiert. Bei der Bedeckung handelt es sich immer um eine substratspezifische Bedeckung, d.h. für Zostera ist die Bedeckung auf die zur Verfügung stehende Weichbodenfläche, bei Fucus auf die zur Verfügung stehende Hartsubstratfläche zu beziehen. Die Substratzusammensetzung ist also immer mit zu erfassen.

Die Transekte können entweder als durchgehender Zick-Zack-Kurs entlang der dichten Vegetationsgrenze oder als separate, senkrecht zur Küstenlinie verlaufende Transekte abgefahren bzw. abgetaucht werden (Abb. 2). Insgesamt sollte durch die fünf Transekte ein Küstenabschnitt von ca. 150 – 200 m Breite abgedeckt werden.

Abb. 2: Möglicher Verlauf der Tiefengrenzenerfassung.

In der Praxis kann es vorkommen, dass innerhalb des abgedeckten Küstenabschnitts nicht für alle Transekte ein dichter Bestand zu erfassen ist (Bedeckung liegt unter 10 % oder die Art fehlt). Ist dies bei mehr als zwei Transekten der Fall, muss die Untersuchung an einer anderen, besser geeigneten Stelle erneut durchgeführt werden.

Für jede Station der Tiefengrenzenerfassung sind spezifische Kenndaten zu erfassen, die sowohl die örtlichen Gegebenheiten als auch die Probenahmebedingungen beschreiben sollen und einen späteren Pegelabgleich möglich machen:

  • Name der Station, Kurzbezeichnung
  • Name des Wasserkörpers
  • Name des/r Probennehmer/s
  • Koordinaten der Station/Transekt: am Startpunkt und Endpunkt des Transekts, das den größten Tiefenbereich abdeckt
  • Wassertiefe der Station/Transekt: am Startpunkt und Endpunkt des Transekts, das den größten Tiefenbereich abdeckt
  • Datum, Uhrzeit (UTC)
  • Wind-, Wetter- und Seegangsverhältnisse
  • Secchi-Tiefe (Angabe in Meter, Genauigkeit: 1 dm)
  • Besonderheiten (anthropogene Beeinflussung etc.)

Diese Kenndaten stellen ebenfalls verpflichtende Angaben bei der Abgabe der Monitoringdaten an die Landesämter dar. In jedem Fall sind die zu erhebenden Daten mit der Standardarbeitsanweisung und den Vorgaben der Landesämter (Templates für Datenabgabe) abzugleichen. Videotransekte sollten erst im Anschluss an die Felduntersuchungen ausgewertet werden, da so die Datenqualität deutlich höher liegt als bei einer direkten Auswertung parallel zur Aufnahme. Bei Tauchtransekten sind Bedeckungen von Zostera marina, Fucus serratus und F. vesiculosus sowie von Weich- und Hartboden direkt zu protokollieren. Zur Abschätzung der Bedeckungen wird folgende Schätzskala für Dichtestufen verwendet, die definierte Bedeckungsintervalle abdeckt (Tab. 2).

Tab. 2: Definition der Dichtestufen.

Dichtestufe

Bedeckungsintervall [%]

Intervallmittelwerte [%]

0

0

0

1

< 10

5

2

10 - 25

17,5

3

25 - 50

37,5

4

50 - 75

62,5

5

75 - 100

87,5

6

100

100

Die Tiefendaten, an denen sich der Bedeckungsgrad von Zostera marina bzw. der Fucus-Arten ändert, sind tabellarisch festzuhalten. Dabei sind, wie in Abbildung 5 dargestellt auch die Bereiche unterhalb der eigentlichen Tiefengrenze zu protokollieren, und zwar hinsichtlich möglicher Bedeckungsänderungen von Weich- und Hartboden, um substratbedingte Tiefengrenzwerte auszuschließen.

Erhebung von Bedeckungswerten und Biomasseproben

Bedeckung und Biomasseproben werden durch Tauchuntersuchungen erfasst. Sie werden in den Tiefenbereichen mit den jeweils dichtesten Biotopvorkommen durchgeführt. Diese Tiefenbereiche variieren je nach Station leicht, so dass die Angaben definierten Tiefenzonen als grobe Richtschnur für die Tauchgangsplanung anzusehen sind. Die angegebenen Tiefenbereiche können je nach Station teilweise mehrere hundert Meter breite küstenparallele Streifen umfassen. Deshalb wird nicht der komplette Tiefenbereich untersucht, sondern lediglich eine geeignete Position innerhalb des Tiefenbereiches.

Für jede Station sind spezifische Kenndaten zu erfassen, die sowohl die örtlichen Gegebenheiten als auch die Probenahmebedingungen beschreiben sollen:

  • Name der Station, Kurzbezeichnung
  • Name des Wasserkörpers
  • Name des/r Probennehmer/s
  • Koordinaten der Station
  • Wassertiefe der Station (Angabe in Meter, Genauigkeit: 1 dm)
  • Datum, Uhrzeit (UTC)
  • Wind-, Wetter- und Seegangsverhältnisse
  • Secchi-Tiefe (Angabe in Meter, Genauigkeit: 1 dm)
  • Besonderheiten (anthropogene Beeinflussung etc.)

Diese Kenndaten stellen ebenfalls verpflichtende Angaben bei der Abgabe der Monitoringdaten an die Landesämter dar. In jedem Fall sind die zu erhebenden Daten mit der Standardarbeitsanweisung und den Vorgaben der Landesämter (Templates für Datenabgabe) abzugleichen.

Die Substrat- und Vegetationsverhältnisse sind an jeder Station in einem Bereich von ungefähr 20 m2 zu erfassen. Idealerweise wird eine Transektleine 10 m weit ausgelegt und eine 1 m breite Fläche beiderseits der Leine abgetaucht. Dabei ist zu beachten, dass für die Substratklassen im Minimum die standardisierten Angaben aus der DIN-Richtlinie zu verwenden sind und andere Klasseneinteilungen nur dann angewendet werden sollten, wenn eine Rückführung auf diese Klassen möglich ist. Alle Angaben erfolgen in Prozent. Die Prozentwerte werden auf 5 % Genauigkeit angegeben. Einzelpflanzen, die weniger als 5 % Bedeckung einnehmen, wird standardmäßig die Angabe 0,5 % zugewiesen. Es sind mehrere Übersichtsfotos zur Dokumentation des Biotops aufzunehmen.

Im Anschluss an die Stationsbeschreibung werden fünf Rahmen innerhalb dieser 20 m2 verteilt, wobei die Platzierung des Rahmens nicht zufällig, sondern gezielt auf dicht bewachsene Flächen erfolgt. Die Rahmengröße unterscheidet sich je nach Biotoptyp. Für das Seegrasbiotop ist ein 1 m2-Rahmen, für das Fucus- und Rotalgenbiotop ein 0,25 m2-Rahmen zu verwenden. Die Substrat- und Vegetationsverhältnisse werden für jeden Rahmen protokolliert, und es ist von jedem Rahmen ein Foto anzufertigen (Abb. 3). Es gelten die gleichen Grundlagen für die Angaben zu Substrat und Bedeckung (Sedimentklassen, Prozentangaben und Genauigkeit) wie für die Stationsbeschreibung.

Abb. 3: Ausgelegte Transektleine (links) und Probenahmerahmen für Hartbodenvegetation (rechts).

Erst nach Protokollierung aller Daten aus dem Rahmen wird aus jedem Rahmen eine Unterprobe (¼ der Rahmenfläche) für die Biomasseanalyse entnommen. Für die Biomassebestimmung im Seegras wird also eine Fläche von 0,25 m2 abgeerntet und für Fucus und Rotalgen eine Fläche von 0,0625 m2. Ist nicht die gesamte Fläche des Probenrahmens mit Vegetation bewachsen, ist die Unterprobe im dichtesten Bewuchs zu entnehmen. Dazu werden die Pflanzenteile mit einem Spachtel und/oder Messer vom Untergrund getrennt und in einen markierten Sammelbeutel überführt. Durch die Markierung der Sammelbeutel ist gewährleistet, dass die Biomasseunterproben später mit dem entsprechenden Probenrahmen und den darin bestimmten Bedeckungsgraden verknüpft werden können.

Die Proben werden an Bord aus den Sammelbeuteln in Gefrierbeutel übertragen. Die Gefrierbeutel sind eindeutig zu beschriften und mit einem entsprechend beschrifteten Innenzettel zu versehen. Die Proben sind gekühlt bis zur Bearbeitung aufzubewahren und müssen entweder innerhalb von 24 h im Labor bearbeitet oder bis zur späteren Bearbeitung eingefroren werden. Ist an einer Station der Makrophytenbestand kleiner als 10 % ist lediglich eine Sammelprobe zu entnehmen. Ist gar kein Makrophytenbestand vorhanden, ist dies entsprechend zu protokollieren.

Aufarbeitung der Daten Proben/Videoaufnahmen

Videoaufnahmen

Bei der Videokartierung müssen die Aufnahmen erst ausgewertet werden, bevor die Tiefengrenzenberechnung erfolgen kann. Anhand der im Videobild eingeblendeten bzw. geloggten GPS- und Echolotdaten werden die Videobilder hinsichtlich der Bedeckung von Zostera marina, Fucus serratus und F. vesiculosus sowie bezüglich der Bedeckung von Weich- und Hartboden ausgewertet. Zur Abschätzung der Bedeckungen wird die Schätzskala für Dichtestufen verwendet, die auch für die Tauchkartierung benutzt wird.

Das Video wird abgespielt. Die Start- und Endpositionen der einzelnen Videotransekte (bei Zick-Zack-Kurs die Wendepunkte) und die Positionen, an denen sich der Bedeckungsgrad von Zostera marina bzw. der Fucus-Arten ändert, sind ebenso wie die entsprechenden Tiefendaten dieser Positionen tabellarisch festzuhalten (Tab. 3).

Tab. 3: Beispiel für die Auswertetabelle eines Videotransektes. Markiert sind die für die Bewertung relevanten Auswertespalten.

Bei der Tauchkartierung liegt eine ähnliche Tabelle (ohne die genauen Positionen, Uhrzeiten und Entfernungen zwischen Erfassungspunkten) bereits direkt nach der Felduntersuchung vor, so dass die weiteren Schritte zwischen Video- und Tauchkartierung identisch sind.

Biomasseproben

Die Bearbeitung der Biomasseproben ist ebenfalls nach den Angaben der Standardarbeitsanweisung durchzuführen. Die erforderlichen Gerätschaften und Materialien sind dort aufgeführt und beschrieben.

Die Proben werden vorsichtig aufgetaut. Die Proben werden in eine mit Wasser gefüllte Wanne überführt und nach Taxa getrennt sortiert und bestimmt. Ein Vorsortieren der Probe kann mit bloßem Auge anhand makroskopisch erkennbarer Merkmale erfolgen. Je nach Art und Pflanzengröße erfolgt die Bestimmung ohne weitere Vergrößerungshilfsmittel, mit einer Vergrößerungslupe, mit dem Stereomikroskop oder mit dem Mikroskop. Die Bestimmung der Taxa soll mit der größtmöglichen taxonomischen Genauigkeit (in der Regel auf Artniveau) erfolgen. Für die korrekte Bezeichnung der Taxa ist die im Rahmen des BLMP abgestimmte Artenliste in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung zugrunde zu legen.

Die Taxa werden nach Arten getrennt auf Fließpapier aufgebracht um überschüssige Feuchtigkeit aufzunehmen (Abb. 3). Danach werden die einzelnen Taxa in Schalen geeigneter Größe überführt, deren Leergewicht (Tara) zuvor bestimmt wurde. Die Schalen mit den Pflanzenarten werden anschließend bei 60°C im Trockenschrank bis zur Gewichtskonstanz (im Minimum 24 h) getrocknet. Danach wird das Trockengewicht jeder Art bestimmt. Die Messung erfolgt in Gramm mit einer Nachkommastelle. Die verschiedenen Gewichtsmessungen (Gewicht der Schalen, Trockengewicht) werden in ein Protokoll eingetragen. Von den gemessenen Trockengewichtswerten muss das Gewicht der jeweiligen Schalen abgezogen werden, um die Netto-Trockengewichtswerte zu erhalten. Für Arten, deren Trockengewicht unterhalb dieser Nachweisgrenze liegt, wird standardmäßig der Wert 0,05 g (Hälfte der unteren Nachweisgrenze) zugewiesen, um zu gewährleisten, dass diese Arten bei weiteren Berechnungen nicht entfallen. Nach der Biomassebestimmung liegen Biomassewerte für einzelne Taxa aus jeweils 5 Parallelen vor. Diese Biomassewerte beziehen sich auf die jeweils beprobte Fläche. Anhand dieser Biomassewerte können die für die Bewertung relevanten Biomasseverhältnisse der Opportunisten bzw. von Furcellaria lumbricalis zur Gesamtbiomasse gebildet werden. Für Sammelproben erfolgt keine Biomasseanalyse, es ist ausschließlich die Taxazusammensetzung zu bestimmen.

Abb. 4: Nach Arten aufgeteilte Biomasseprobe zum Abtropfen auf Fließpapier aufgebracht (links) und in die Wägeschalen überführt (rechts).

Aufbereitung der erhobenen Daten

Tiefendaten

Durch die häufig auftretenden gemischten Substratverhältnisse an der offenen, „äußeren“ deutschen Ostseeküste, müssen die Bedeckungswerte aus Video- oder Tauchkartierung auf die zur Verfügung stehende geeignete Substratfläche umgerechnet werden, für Zostera marina also auf die zur Verfügung stehende Weichbodenbedeckung und für Fucus spp. auf die zur Verfügung stehende Hartsubstratbedeckung. Da die Bedeckung durch Dichtestufen zugewiesen wird, werden Intervalle der Bedeckung abgedeckt (z. B. 10–25 % oder 75–100 %). Die Umrechnung kann unter diesen Umständen nur unter Verwendung der Klassenmitten der Wertebereiche erfolgen, auch wenn durch ungleich breite Intervalle so ein statistischer Fehler entsteht.

Beispielberechnung: In der unten farbig markierten Zeile nimmt die Fucus serratus-Bedeckung den Bedeckungsrad 3 (Intervall 25-50 %) ein (Tab. 4). Die Hartsubstratbedeckung erhält an gleicher Stelle den Wert 4 (Intervall 50-75 %). Unter Verwendung der Klassenmitten dieser Intervalle und durch Anwendung eines Dreisatzes (Klassenmitte Bedeckung Fucus spp. 37,5% ÷ Klassenmitte Bedeckung Hartsubstrate 62,5 × 100) besitzt die Fucus-Bedeckung einen Wert von 60 % bezogen auf das zur Verfügung stehende Hartsubstrat.

Tab. 4: Beispiel für die Berechnung der substratspezifischen Bedeckungswerte für die Tiefengrenzen. Markiert ist das im Text beschriebene Berechnungsbeispiel.

Als bewertungsrelevant gilt die Tiefe der 10 %-Bedeckungsgrenze. Fällt die substratspezifische Bedeckung unter 10 % – sind also nur Einzelpflanzen vorhanden – gehen deren Tiefenwerte nicht in die Bewertung ein. In obiger Beispieltabelle ist der Tiefenwert von 4,1 m die bewertungsrelevante Tiefengrenze des Transektes, da dies die größte Tiefe ist, an dem die substratspezifische Bedeckung von Fucus spp. die 10 %-Grenze überschreitet.

Bei fünf Transekten pro Wasserkörper liegen maximal fünf Tiefengrenzwerte aus den Video- bzw. Taucherhebungen vor. Die so ermittelten Tiefengrenzen sind mit den Pegelständen des jeweiligen Probenahmetages und der Uhrzeit zu korrigieren, bevor sie für die Bewertung herangezogen werden können.

Die Rohdaten der Pegelstände sind unter https://www.pegelonline.wsv.de bis zu 30 Tage nach Erfassung kostenfrei abrufbar. Geprüfte Werte bzw. ältere Zeitreihen können bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) abgefragt werden. Für die Pegelkorrektur wählt man den zur Messstation nächstgelegenen Pegelort aus. Sollte an diesem zum erforderlichen Zeitpunkt keine Daten verfügbar sein, ist dies zu vermerken und als Pegelort der „über“nächstgelegene Standort auszuwählen. Der Pegelmesswert (PMW) des entsprechenden Probenahmetages und der Uhrzeit zu Beginn der Tiefengrenzenmessung wird erfasst und mit dem Pegelnullpunkt (PNP) des Pegelorts verrechnet, um die Wasserstandsdifferenz (WSD) zu erhalten:

WSD = PNP + PMW (Genauigkeit: 0,1 m)

Mit Hilfe dieser Wasserstandsdifferenz (WSD) können die pegelkorrigierten Tiefengrenzen (TGkorr) auf Basis der im Feld gemessenen Tiefengrenzen (TGgem) berechnet werden:

TGkorr = TGmes - WSD (Genauigkeit: 0,1 m)

Bedeckungs- und Biomassedaten

Nach der Bestimmung der Bedeckungsgrade durch Taucher im Freiland liegen Prozentwerte für die Gesamtbedeckung der Vegetation, die Bedeckung verschiedener Taxa und/oder übergeordneter Gruppen vor. Darüber hinaus liegen Prozentwerte für einzelne Sedimentklassen vor. Diese Angaben liegen dabei für jede Station und für jeweils jeden der fünf Rahmen vor. Aus diesen Angaben wird die

  • Anzahl der Taxa pro Rahmen
  • Gesamttaxazahl

berechnet, aber keine weiteren mathematischen oder parametrischen statistischen Auswertungen (z. B. Mittelwert, Standardabweichung), die im Bewertungssystem BALCOSIS keine Rolle spielen.

Nach der Bestimmung der Biomasse im Labor liegen quantitative Trockengewichte in Gramm für jedes Taxon aus jedem der fünf Rahmen vor. Diese Werte beziehen sich auf die jeweils beprobte Grundfläche, die sowohl im jeweiligen Probenahme- als auch Biomasse-Protokoll angegeben ist.

Aus diesen Angaben wird die

  • Anzahl der Taxa pro Unterprobe
  • Gesamttaxazahl

berechnet, aber keine weiteren mathematischen oder parametrischen statistischen Auswertungen (z. B. Mittelwert, Standardabweichung), die im Bewertungssystem BALCOSIS keine Rolle spielen. Auch eine Hochrechnung der Biomasse auf einen Quadratmeter erfolgt nicht, da Biomasseanteile in BALCOSIS bewertungsrelevant sind.


top