Probenahme und Aufbereitung

Definitionen

Die Uferzone von Seen (Litoral) wird definiert als der durchlichtete Grundbereich eines Sees, in dem benthische höhere Pflanzen (einschließlich Armleuchteralgen) wachsen können. Das Eulitoral von Seen wird definiert als die Wasserwechselzone, die somit im Bereich regelmäßiger Wasserstandsschwankungen liegt und dem Wellenschlag ausgesetzt ist. Das Infralitoral von Seen schließt sich dem Eulitoral seewärts an und wird definiert als die von höheren Pflanzen bewachsene Uferzone. Im Folgenden werden das Eu- und Infralitoral zusammenfassend als Eulitoral bezeichnet.

Auswahl der Probestellen

Jedes morphologische Teilbecken mit einer Größe von mehr als 50 ha, das bezüglich des Chemismus als eigenständig eingeschätzt wird, wird separat beprobt. Erst ab einer solchen Größe wird die Windexposition zu einem entscheidenden Faktor für die Zusammensetzung der eulitoralen Makrozoobenthosgemeinschaft. Die an mehr als 5 % der Uferlänge eines Sees vorkommenden Uferstrukturtypen, wie etwa natürliche Ufer, Uferverbau, Badestellen und Bootssteganlagen, werden erkundet und ihre jeweiligen prozentualen Anteile an der gesamten Uferlänge abgeschätzt.

Die Erkundung sollte hauptsächlich anhand vorliegender Uferstrukturkartierungen durch­geführt werden. Sind diese nicht verfügbar, können topographische Karten (insbesondere Messtischblätter) bzw. Luft- und Satellitenbilder (z. B. Google Earth) zur Abschätzung des Anteils der Ufertypen herangezogen werden. Die Anteile der Uferstrukturtypen sollten während der Begehung oder Bootsbefahrung für die Makrozoobenthosprobenahme nachkorrigiert werden, da einige lokal begrenzte Uferveränderungen, wie etwa von Baum­kronen überragter oder überwachsener Uferverbau oder kleinere Badestellen, oft schwer auf Kartenwerken oder Übersichtsfotos zu erkennen sind.

Festlegung der Probestellen

Die Mindestanzahl an zu untersuchenden Probestellen (NStellen) ist abhängig von der Länge des Seeufers (in Kilometern) und wird nach der folgenden Formel berechnet:

Die Probestellen werden im Anschluss so gewählt, dass ihre Verteilung den Anteilen der erkundeten Uferstrukturtypen entspricht. Dabei werden Uferstrukturtypen nicht beprobt, wenn deren Anteil an der Gesamtuferlänge unter 10 % liegt.

An einer Probestelle mit Uferverbau oder einer Badestelle richtet sich die Probestellenlänge nach der Länge des Uferverbaus bzw. der Länge der Badestelle, die Probestelle hat jedoch eine maximale Länge von 50 m. Die Probe sollte jeweils aus der Mitte des betreffenden Uferstrukturtyps entnommen werden, um Einflüsse angrenzender Uferstrukturtypen auf die Makrozoobenthos-Besiedlung auszuschließen. Die Länge der Probestelle an natürlichen Ufern beträgt 50 m - 100 m und sollte repräsentativ für den gesamten Uferabschnitt sein.

Die Positionen der festgelegten Probestellen werden in einer mitgeführten Arbeitskarte eingetragen. Im Anschluss an die Probenahme wird die Position der Probestelle durch die Angabe der geografischen Koordinaten (vorzugsweise Gauß-Krüger-Koordinaten) im “Feld­protokoll Probenahme Eulitoral” (siehe AESHNA Probenahmevorschrift, Miler et al. 2016) ergänzt. Falls für die Angabe der geografischen Koordinaten ein anderes als das Gauß-Krüger-Koordinatensystem benutzt wird, ist das Koordinatensystem im “Feldprotokoll Probe­nahme Eulitoral” (siehe AESHNA Probenahmevorschrift, Miler et al. 2016) entsprechend unter Notizen zu vermerken.

Die Positionen der festgelegten Probestellen werden in einer mitgeführten Arbeitskarte eingetragen. Im Anschluss an die Probenahme wird die Position der Probestelle durch die Angabe der geografischen Koordinaten (vorzugsweise Gauß-Krüger-Koordinaten) im “Feld­protokoll Probenahme Eulitoral” (siehe AESHNA Probenahmevorschrift, Brauns et al. 2016) ergänzt. Falls für die Angabe der geografischen Koordinaten ein anderes als das Gauß-Krüger-Koordinatensystem benutzt wird, ist das Koordinatensystem im “Feldprotokoll Probe­nahme Eulitoral” (siehe AESHNA Probenahmevorschrift, Brauns et al. 2016) entsprechend unter Notizen zu vermerken.

Die prozentualen Anteile der untersuchten Uferstrukturtypen am gesamten See sind im “Feldprotokoll Probenahme Eulitoral” (siehe AESHNA Probenahmevorschrift, Brauns et al. 2016) unter Bemerkungen zu protokollieren. Diese Angabe ist notwendig, um die Bewertungsergebnisse der Stellen auf den gesamten See zu extrapolieren.

Probenahmezeitpunkt

Die Probenahme erfolgt im norddeutschen Tiefland und im Alpenraum von Anfang Februar bis Ende Mai, jedenfalls vor dem Schlupf der merolimnischen Insekten. Eine optionale Probenahme im Herbst ist zu empfehlen, diese sollte dann im Zeitraum von Anfang September bis Ende Oktober stattfinden.

Probenahmegeräte

Generell sollte die Probenahme zum Zweck der Zeitersparnis und aus Gründen der Arbeits­sicherheit mindestens durch 2 Personen erfolgen. Bei beschränkter Zugänglichkeit der Ufer ist die Beprobung mittels eines Bootes mit Motor zu empfehlen, sofern naturschutzfachliche Vorgaben dies nicht verbieten.

Zur Probenahme benötigte Geräte und Materialien:

  • 96 %-iges Ethanol (vergällt, 0,5 L je Probegefäß) in Sicherheitskanistern
  • Federstahlpinzetten
  • “Feldprotokoll Probenahme Eulitoral” (siehe AESHNA Probenahmevorschrift, Brauns et al. 2016)
  • Fotoapparat
  • Gartenschere
  • Handbürsten
  • Kastensieb (Maschenweite mind. 10 mm)
  • Kescher (Maschenweite 500 µm, z. B. Abb. 1)
  • Maßband, Zollstock, Messschieber
  • mehrere große Fotoschalen (Maße: 30 cm x 50 cm)
  • mehrere Transportkisten
  • Pfahlkratzer (Maschenweite 500 µm, z. B. Abb. 2)
  • Probegefäße (Fassungsvermögen mind. 1 L)
  • Protokolle zur Berechnung der Oberfläche von Steinen und Totholz (siehe AESHNA Probenahmevorschrift, Brauns et al. 2016)
  • Schreibutensilien; Taschenrechner; Wathose bzw. Gummistiefel; optional: Surber­sampler (Maschenweite 500 µm, z. B. Abb. 3)

Abb. 1: Handnetz (Fa. Hydrobios).
Abb. 2: Pfahlkratzer (Fa. Hydrobios).


Abb. 3: Surbersampler (Eigenbau).
Abb. 4: Birge-Ekman-Greifer (Fa. Hydrobios).


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