Durchgängigkeit

Unter „Durchgängigkeit“ gemäß Wasserrahmenrichtlinie wird sowohl die Durchgängigkeit für Sedimente als auch für die aquatischen Organismen, wie z. B. die Fische, verstanden.

Die Durchgängigkeit eines Flusses befindet sich gemäß Anhang V der WRRL in einem sehr guten Zustand, wenn er „nicht durch menschliche Tätigkeiten gestört ist und eine ungestörte Migration aquatischer Organismen und den Transport von Sedimenten ermöglicht“.

Zur Bewertung der Durchgängigkeit für aquatischen Organismen liegt aktuell noch kein bundesweit gültiges Verfahren vor. Die Bewertung der Durchgängigkeit für Sedimente erfolgt nach dem Anwenderhandbuch gemäß DHI WASY & Ingenieurbüro Floecksmühle (2019).


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